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Ruderting: Gemeinde will Mobilfunkanlagen in Wohngebieten verbieten und erheblich größere Abstände zu sensiblen Gebieten

Quelle: Passauer Neue Presse, 17.01.2002

Gemeinde will Antennen vom Kindergarten fernhalten

Gemeinderat schreibt an den Gemeindetag - Verbot von Mobilfunkanlagen per Bebauungsplan in Wohngebieten in Erwägung gezogen

Ruderting (tw). Das Thema "Mobilfunk" beherrschte die erste Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr. Er zog in Erwägung, in Wohngebieten und in einer 300-Meter- Zone um den Kindergarten Mobilfunksendeanlagen zu verbieten.

Wie die Bebauungspläne dafür zu ändern wären, will die Gemeinde beim Bayerischen Gemeindetag erfragen. Bürgermeister Josef Schätzl (CSU) erläuterte zunächst den aktuellen Stand. T-Mobil habe erklärt, die von der Gemeinde vorgeschlagenen Standorte seien "sehr wohl sorgfältig geprüft und bewertet" worden. T-Mobil hob hervor, dass von ihren Anlagen "keinerlei Gesundheitsgefahr" ausgehe. "Dass wir diese Grenzwerte einhalten und somit die umliegende Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch unsere Anlage geschützt wird, hat uns auch bereits die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bestätigt", heißt es in dem Schreiben weiter. Die Standortbescheinigung liege seit 13. November 2001 vor. T-Mobil wies außerdem den Vorwurf der Gemeinde zurück, die zwischen dem bayerischen Umweltministerium und den Mobilfunknetzbetreibern vereinbarte 30-Tage-Frist zwischen Benachrichtigung der Gemeinde und Beginn der Bauarbeiten nicht eingehalten zu haben.

Bürgermeister Schätzl informierte, dass es neben der Anlage auf dem Haus von Ludwig Praml derzeit in Ruderting keine weiteren Mobilfunksender gebe. Es sei ihm auch nicht bekannt, dass weitere geplant seien. Die Forderung, noch Standorte anzubieten, lehnte er strikt ab. Wunschvorstellung der Gemeinde sei weiterhin Lohwald. "Ich denke nicht daran, weitere Gemeindeteile in Unruhe zu versetzen", sagte der Bürgermeister. Auch Josef Eckl (CSU) und Anton Gsödl (CSU) sahen keinen Bedarf, weitere Standorte festzulegen. Michael Bauer (SPD) warf ein, die Gemeinde könne verhindern, dass im Umkreis von 300 Metern von Kindergarten und Schule Sendemasten errichtet würden und die Bebauungspläne entsprechend ändern. Eva-Maria Öttl (BfR) unterstützte diesen Vorschlag. Sie forderte zugleich, den Standort Lohwald in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Georg Jungwirth (FWG) entgegnete, es sei nicht möglich, in Mischgebieten solche Anlagen zu verhindern. Bürgermeister Schätzl verwarf den Gedanken energisch, den Ortskern in beplantes Gebiet umzuwandeln. Es sei "undenkbar", das Dorf in ein "Planungskorsett" zu zwängen. Damit würde die Gemeinde Geschäfte vor ein "Riesenproblem" stellen, da sie sich auf Jahre hinaus festlegen müssten. Schon jetzt habe die Gemeinde jedoch eine Handhabe, die Sender in allgemeinen Wohngebieten zu verbieten.

Bauamtsleiter Helmut Rauch regte an, beim Bayerischen Gemeindetag anzufragen, wie die Bebauungspläne für reine und allgemeine Wohngebiete dahingehend zu ändern seien. Die Schule liege in einem solchen allgemeinen Wohngebiet, der Kindergarten jedoch im Mischgebiet. Eine "Negativplanung" sei gemäß dem Rundfunkempfangsgesetz nicht zulässig. Michael Bauer schlug vor, beim Gemeindetag außerdem zu erfragen, ob es sinnvoll sei, den Standort Lohwald in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, und ob es möglich sei, um den Kindergarten im Umkreis von 300 Metern eine Mobilfunksperre zu verhängen. Die Ratskollegen erklärten sich mit dem Schreiben an den Gemeindetag einverstanden. Michael Bauer riet, Kontakt mit den Betreibern aufzunehmen und die Messergebnisse anzufordern. Diesem Vorschlag stimmten die Ratsmitglieder zu.

Bezüglich der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsplans schloss sich der Gemeinderat den kritischen Ausführungen des Gemeindetages an. Die Anfrage der Myka-Werbung in Buxheim, eine Plakatanschlagtafel an der Passauer Straße errichten zu dürfen, lehnte er ab. Diese habe angesichts der Dorferneuerung keinen Platz mehr in Ruderting, lautete die einhellige Meinung. Er erklärte sich dagegen bereit, einem Grundstückseigentümer eine 180 Quadratmeter große Ausgleichsfläche aus dem Öko-Konto der Gemeinde zu veräußern.

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