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T-Mobil zahlt Gefälligkeitsgelder an Grundstückseigentümer

Quelle: Bürgerinfo Wewelsburg, Norbert Brinkmann, dort vorliegende Dokumente, siehe:

http://www.buergerinfo-wewelsburg.de/Bilder__Berichte/Berichte_1/Berichte_2/Berichte_4/Luegenseite/skandal.html

Der Mobilfunkbetreiber T-Mobil zahlt Grundstücksbesitzern Gefälligkeitsgelder, um diese dazu bewegen, ihre Grundstücke/Dächer zur Aufstellung von Mobilfunkantennen zur Verfügung zu stellen. Geboten werden erhebliche Geldsummen, kostenlose Handys, monatliche Gesprächsguthaben, Wegfall von Grundgebühren usw.

Im Gegenzug müssen sich die Grundstückseigentümer verpflichten, keine weiteren Ansprüche gegen T-Mobil geltend zu machen.

Auf diesem Wege soll auch die Nichteinhaltung von baurechtlichen Festlegungen wie erforderliche Abstandsflächen umgangen werden. Die langfristigen Knebelverträge enthalten auch Klauseln, die dem Mobilfunkbetreiber "Änderungen" ermöglichen. Sendeleistung und Antennenzahl können so später beliebig erhöht werden.

Diese Aussagen sind durch Dokumente beweisbar.

Ausführlicher Bericht:

http://www.buergerinfo-wewelsburg.de/Bilder__Berichte/Berichte_1/Berichte_2/Berichte_4/Luegenseite/skandal.html

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