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Bundesregierung: Wirkung von Handys auf menschliches Erbgut nicht abschließend geklärt

Antwort der deutschen Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP Nr. 15/1631

Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm sieht entsprechende Untersuchungen vor

Elektromagnetische Felder sind "erforderlicher Preis" für den Fortschritt

Quelle: Pressemitteilung des Bundestags "Heute im Bundestag" vom 27.10.2003

Originaltext der Pressemitteilung  Kommentar der Elektrosmognews

Regierung: Schädigung des Erbgutes durch Handys nicht belegbar
Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Folgen der mit Mobiltelefonen einhergehenden hoch frequentierten elektromagnetischen Felder auf das menschliche Erbgut sind nicht abschließend geklärt. Zu dieser Frage liege eine Reihe von wissenschaftlichen Befunden vor, die ein sehr widersprüchliches Bild ergeben, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (15/1743) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/1631). Da die bisherigen Untersuchungen erhebliche methodische Schwächen aufweisen würden und die Frage von großer Bedeutung für die Gesundheit ist, seien entsprechende Untersuchungen im Rahmen des deutschen Mobilfunkforschungsprogramms vorgesehen. Die bisher vorliegenden Befunde geben aber keinen Anlass dazu, die Grenzwerte, die auf eine Vermeidung aller nachgewiesenen gesundheitlichen Gefahren abzielen, zu verändern. Weiter heißt es in der Antwort, Mobiltelefone seien heute für viele Menschen unentbehrlich geworden und wirkten als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung. Der Preis für diesen Fortschritt seien elektromagnetische Felder, die als Übertragungsmedien gebraucht werden. Künftig werde es kaum noch Räume geben, in denen wir nicht mit elektromagnetischen Feldern konfrontiert seien. Entsprechend habe das Umweltministerium die Vorsorgeforschung im Bereich Mobilfunk verstärkt und die jährlichen Haushaltsmittel deutlich erhöht. Für die Jahre 2002 bis 2005 würden insgesamt 8,5 Millionen Euro bereitgestellt. Zusammen mit den Geldern der Mobilfunkbetreiber stünden der Forschung in diesem Bereich insgesamt 17 Millionen Euro zur Verfügung.

Kommentar der Elektrosmognews:

Die offizielle Pressemitteilung des Bundestags wirkt in Überschrift und erstem Satz widersprüchlich. In der Überschrift heisst es, die Wirkung der von Handys ausgehenden Mobilfunkstrahlung hinsichtlich der Schädigung des Erbgut sei "nicht belegbar". Im ersten Satz spricht man dann von einem "nicht abschließend geklärten" Status, was inhaltlich etwas völlig anderes ist und der Überschrift widerspricht.

Fakt ist auf jeden Fall, dass mittlerweile mehrere Studien konsistente Hinweise darauf gegeben haben, dass hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie von heutigen Handys ausgehen, bestimmte Arten menschlicher und tierischer Zellen schädigen können, insbesondere bei höheren Intensitäten. Beobachtete Effekte waren z.B. Schäden an der DNA (Einzel- und Doppelstrangbrüche) sowie vermehrt auftretende Mikrokerne (Mikronuklei) bei bestimmten Zellarten, und zwar deutlich unterhalb heute gültiger Grenzwerte. Die EU-REFLEX-Studie, auf welche die Bundesregierung hier anspielt, ist beileibe nicht die erste Studie, die gentoxische Effekte durch Mobilfunkstrahlung bei höheren Intensitäten gefunden hat. Mehrere Studien von Lai und Singh, Mashevich und anderen haben ebenfalls gentoxische Wirkungen gefunden.

Wenn die Regierung von einem "nicht abschließend geklärten Status" spricht, so sollte sie auch vorsorgend handeln. Man misst mit zweierlei Mass, wenn man z.B. pflanzliche Süßungsmittel wie Stevia rebaudiana (Stevia) bisher nicht als Lebensmittel zugelassen hat, mit dem Hinweis daraus, dass die Unbedenklichkeit der Pflanze auf die menschliche Gesundheit nicht abschließend geklärt sei (obwohl sie seit Jahrtausenden von südamerikanischen Indianervölkern eingesetzt wird, mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass es dort keine Karies gibt und viele andere durch übermäßigen Zuckergenuß verursachte Zivilisationskrankheiten ebenfalls kaum) und bei Handys völlig andere Prioritäten setzt. Da heisst es, die Unbedenklichkeit kann man nie nachweisen, das wäre wissenschaftlich unmöglich. Bei Stevia rebaudiana vertritt man hingegen genau die gegenteilige Auffassung.

Ein Schelm, wer dabei an monetäre Interessen der Mobilfunk-, Zucker- und Süßstoffindustrie denkt?

Unserer Ansicht nach muss im Interesse von Millionen Verbrauchern und auch Anwohnern von Sendemasten die Immission durch elektromagnetische Felder sofort deutlich gesenkt werden. Vorbeugen ist besser als Heilen.

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