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Dauerbestrahlung in Zürcher Primarschulen – WLAN nicht abschaltbar

​Medienmitteilung vom 25.10.2016

Ende März überreichte die «IG WLAN mit Mass in Schulen, Kindergärten und Krippen» dem Zürcher Stadtrat eine Petition mit der Forderung, WLAN-Router nach Gebrauch in Institutionen für Kinder abzuschalten. Nun liegt eine Antwort vor. Die Stadt hält das Abschalten von Accesspoints auch bei Nichtgebrauch und damit eine Reduktion von Elektrosmog für nicht notwendig.

Brisant vor dem Hintergrund der kürzlich vorveröffentlichten amerikanischen NTP-Studie, die den Zusammenhang zwischen Krebsentstehung und Mikrowellenstrahlung belegt weit unter den gesetzlichen Grenzwerten. WLAN ist Mikrowellenstrahlung. Diese Studie ist mit einem Budget von 25 Millionen Dollar bisher die grösste und teuerste weltweit.1

​Die Stadt Zürich hält sich nicht an Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit

Es ist wichtig, Schülerinnen und Schüler auf die Berufsbildung vorzubereiten und medienpädagogische Inhalte in der Schule zu vermitteln. Jedoch sollten die technischen Installationen so gesundheitsverträglich wie möglich eingesetzt werden. Die Stadt Zürich ignoriert hier Gesundheitsrisiken bezüglich Kindern und Elektrosmog in der Schule. Seit 2013 wurde fast jedes einzelne Zürcher Schulzimmer mit WLAN ausgerüstet auch beispielsweise Handarbeitszimmer oder Singsäle. Die neu installierten Router bzw. Accesspoints in Kindergärten und Primarschulen sind nicht abschaltbar. Obwohl das Schul- und Sportdepartment in seiner Info-Broschüre „WLAN in den Schulen der Stadt Zürich“ die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit zitiert: „Schalten Sie das WLAN nur ein, wenn Sie es brauchen.“ Wer daraus schliesst, dass die installierten WLAN-Router und Accesspoints abschaltbar sind, irrt sich. Die WLAN-Geräte wurden so installiert, dass sie nicht abschaltbar sind. Das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich empfiehlt etwas in seiner Broschüre, was mit der jetzigen technischen Installation gar nicht möglich ist.

Das begründet der Stadtrat in seiner Petitionsantwort so: „Gemeint ist hier nicht das Ausschalten des WLAN am Access-Point, sondern an den Geräten selber.“ So sei „dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen“. Zur Vorsorge stellen also die Schüler die Computer nach Gebrauch ab, die Accesspoints strahlen jedoch ununterbrochen weiter, obwohl das WLAN gar nicht benötigt wird. Die Empfehlung des BAG greift hier nicht, WLAN bei Nichtgebrauch generell zu deaktivieren. Schulkinder werden dauerhaft einer Strahlungsquelle ausgesetzt. Ein weiterer Grund der Stadt für die nicht Abschaltbarkeit der Accesspoints in Schulen ist, dass „ein temporäres Abschalten von einzelnen WLAN-Access-Points erfahrungsgemäss zum vermehrten Aufbau von GSM-/UMTS und LTE-Datenverbindungen über das Mobilfunknetz führt“. Hier stellt sich die Frage, wer im Unterricht sein Handy nutzt. Denn eigentlich sollten Lehrer und Schüler das Handy während der Unterrichtszeit ausschalten. Aktivierte Handys buchen sich zudem unabhängig vom WLAN trotzdem ins Mobilfunknetz ein. Der Stadtrat sollte das Ziel verfolgen, die Strahlenbelastung in Schulen insgesamt zu senken und nicht eine Strahlenquelle gegen eine andere auszuspielen.

Der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich hat in der Vernehmlassung zum Projekt KITS im Jahr 2011 auf Empfehlungen des BAG hingewiesen unter anderem auf die Abschaltbarkeit der Accesspoints. Der Stadtrat ignorierte jedoch diese Empfehlung vermutlich um Geld einzusparen. Eine Vorsorgepolitik bleibt aus, das Schul und Sportdepartment der Stadt Zürich nimmt hier seine Vorbildfunktion nicht wahr.

WLAN-Verbot in Institutionen für Kleinkinder in Neuenburg, Israel und Frankreich

Was andere Länder und Kantone vormachen, scheint in der Stadt Zürich technisch unmöglich: Im Kanton Neuenburg ist WLAN schon seit 2010 in Kindergärten verboten. In den Schulklassen ist Kabelinternet vorgeschrieben. Seit 2015 ist WLAN in Einrichtungen für Kleinkinder in Israel und Frankreich ebenfalls per Gesetz verboten. In Schulen muss es nach Gebrauch abgestellt werden, um die Strahlenbelastung möglichst zu reduzieren. Regierungen erlassen derartige Gesetze aus gutem Grund. Man weiss heute, dass Kinder eine höhere Strahlenaufnahme haben. Der steigende Elektrosmog im Innen-und Aussenraum stellt ein Gesundheitsrisiko dar vor allem für Kinder im Wachstum.

​Die Petition wurde unterstützt von:
•Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU)
•Yvonne Gilli, Dr. med. Fachärztin für Allgem. Innere Medizin FMH, alt Nationalrätin
•Markus Kunz, Professor ZHAW, Gemeinderat der Stadt Zürich
•Judith Anna Stofer, Journalistin, Kantonsrätin Zürich
•Karin Rykart Sutter, Soziologin, Gemeinderätin der Stadt Zürich
•Dr. Ueli Nagel, Biologe, alt Gemeinderat, Zürich ​



Weitere Information finden Sie auf http://www.wlan-an-schulen.ch

Links:


•BAG: http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00053/00673/03570/
•Broschüre „WLAN in den Schulen der Stadt Zürich“: ​https://www.stadtzuerich.ch/ssd/de/index/volksschule/kits_informatik_computer/infrastruktur/kits3/flexibilitaet.html#contenttabs
•Gesetzliches WLAN-Verbot in Frankreich: Loi Abeille (2015-136, 9. Février): https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000030212642&categorieLien=id
•Gesetz Neuenburg:
http://www.ne.ch/legislationjurisprudence/pubfo/ArrRegCE/Documents/2010/FO44_02_ACE_DECS_DeploiementRPN_Ecoles.pdf
•Gesetz Israel:
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=990
•AefU: Elektrosmog: http://www.aefu.ch/index.php?id=5893
•Why children absorb more microwave radiation than adults: The consequences ​http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2213879X14000583
•Übersetzung der Studie:
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=333
•(Risiken für Kinder durch die Strahlenbelastung, Diagnose Funk: Brennpunkt Ausgabe 15.10.2014)

1 http://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html
National Toxicology Program, U.S. Department of Health and Human Services

IG für WLAN mit Mass in Schulen, Kindergärten und Krippen

http://www.wlan-an-schulen.ch

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