Hier geht es zurück zur Startseite der Elektrosmognews

Umweltministerium setzt sich für Grenzwertabsenkung bei Mobilfunkanlagen im Umfeld von Kindergärten, Krankenhäusern und Wohnungen ein

Pressemitteilung

Antrag auf Bundesebene im Umweltausschuss des Bundesrates

16.04.2013 Franz Untersteller: „Niedrigere Strahlen-Grenzwerte sind ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge“

Das baden-württembergische Umweltministerium hat zur Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrates am Donnerstag (18.04.) einen Antrag eingebracht, der die Absenkung der Grenzwerte bei Funkanlagen im Hochfrequenzbereich, also zum Beispiel bei Mobilfunkanlagen, zum Ziel hat. „Mit diesem Antrag“, sagte Umweltminister Franz Untersteller, „positionieren wir uns in der Debatte um die Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) und stellen uns auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Im Sinne einer besseren Vorsorge für die Menschen, sollen Belastungen durch Funkanlagen möglichst minimiert werden. Dabei habe er insbesondere sensible Bereiche im Blick, sagte Untersteller: „Ich will vor allem im Umfeld von Kindergärten, Schulen und Spielplätzen oder in der Nähe von Krankenhäusern sowie in Wohnungen zum Schutz vor Gesundheitsgefahren möglichst wenig Strahlung!“ Ein Festhalten an den Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP), wie es das Bundesumweltministerium vorhat, sei dafür deutlich zu wenig.

Die derzeit geltenden Grenzwerte, so der Umweltminister, sollen um den Faktor 10 gesenkt werden. Vorbild dafür sei die Schweiz, die bereits 1999 niedrigere Grenzwerte zum Schutz ihrer Bevölkerung eingeführt habe: „Auch in der Schweiz wird flächendeckend mobil telefoniert. Wenn niedrigere Grenzwerte den Funkbetrieb nicht beeinträchtigen, gibt es keinen Grund, dagegen zu sein.“

Das gelte umso mehr, als Baden-Württemberg auf aufwändige Nachrüstungen bestehender Anlagen zunächst verzichte und eine Übergangsfrist von sechs Jahren vorschlage. Lediglich für Neuanlagen gelte der niedrigere Grenzwert sofort mit Inkrafttreten der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung.
Er erhoffe sich davon ein Signal für die künftige Entwicklung des Mobilfunks, erläuterte Untersteller. Zum einen werde dann bei der Errichtung von Anlagen sorgfältiger auf einen Standort geachtet, der weniger Belastungspotenzial habe, zum anderen könne ein schärferer Grenzwert auch die Entwicklung emissionsarmer Funktechniken beschleunigen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/105438/
==================================================================================
Weitere Informationen, Medienmitteilungen,Diskussion/Kommentare zum Thema
finden Sie unter nachfolgendem Link

Hier geht es zurück zur Startseite der Elektrosmognews