Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de
Erscheinungsdatum 28.09.2011
Die Mobilfunkunternehmen haben die Versorgungsverpflichtung im
800-MHz-Bereich jetzt auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und
Rheinland-Pfalz erfüllt. Dies gab heute die Bundesnetzagentur bekannt.
In Nordrhein-Westfalen und im Saarland sind die Auflagen bereits vor
Kurzem erfüllt worden. Die drei Unternehmen, Telekom Deutschland GmbH,
Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, können die
von ihnen im 800 MHz Bereich ersteigerten Frequenzen nun in diesen
Bundesländern frei nutzen.
"Ich freue mich, dass nur zwei Wochen, nachdem im Saarland die
Versorgungsverpflichtung erfüllt worden ist, vier weitere Bundesländer
folgen. Das zeigt, dass die Unternehmen nach der Versteigerung schnell
mit dem Breitbandausbau begonnen haben und dieser zügig voranschreitet.
Dadurch war es möglich, dass bereits nach so kurzer Zeit die
Versorgungsverpflichtung in sechs von dreizehn mit Breitband
unterversorgten Bundesländern erfüllt werden konnte. Ich gehe davon
aus, dass die Frequenzen auch nach der Freigabe in diesen Bundesländern
effizient genutzt werden, damit die Breitbandversorgung noch weiter
verbessert wird", betonte Matthias Kurth, Präsident der
Bundesnetzagentur.
Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den
Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert.
Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind dabei mit einer
stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung verbunden. Die Bundesländer
hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit
Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und
Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier
Prioritätsstufen unterteilt wurden.
Ein Netzbetreiber ist verpflichtet, in den Bundesländern bei der
Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der
einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen.
Vorrangig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern
(Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den
folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Die
Zuteilungsinhaber der 800-MHz-Frequenzen müssen zunächst mindestens 90
Prozent der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden in einer
vorangegangenen Prioritätsstufe versorgen. Erst danach können sie mit
dem Ausbau in der darauf folgenden Stufe beginnen.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/110928Versorgungsverpflichtung.html?nn=65116
Siehe auch Pressemitteilung unter nachfolgendem Link
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Presse/Pressemitteilungen/2011/110928Versorgungsverpflichtung_pdf.pdf;jsessionid=F3C7702A92BA4B5B662765E0E7F1A6CC?__blob=publicationFile
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Siehe auch Diskussion/Kommentare
http://www.hese-project.org/Forum/allg/index.php?id=2890