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Trägt staatliche Forschungsförderung zur Verharmlosung möglicher gesundheitlicher Risiken der Mobilfunkstrahlung bei?


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Trägt staatliche Forschungsförderung zur Verharmlosung möglicher gesundheitlicher Risiken der Mobilfunkstrahlung bei?

Berlin, 17. August 2010 - Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat Prof. Alexander Lerchl, Biologe an der privaten Jacobs University Bremen und Vorsitzender des Ausschusses Nichtionisierende Strahlen in der Strahlenschutzkommission (SSK), entsprechend einer Mitteilung im Weser-Kurier vom 4. Juni 2010 Euro 600.000 für ein Forschungsvorhaben bewilligt. Das Ziel des Bremer Wissenschaftlers ist es, mit Experimenten an Ratten mögliche gesundheitliche Risiken der Mobilfunkstrahlung weiter abzuklären. Einzelheiten des Vorhabens sind uns nicht bekannt. Sehr bewusst ist uns jedoch, dass Prof. Lerchl insgesamt fünf Einzelprojekte im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms (DMF) durchgeführt hat, die alle mit der Feststellung endeten, dass es keinerlei Belege für Gesundheitsschäden durch die Mobilfunkstrahlung gibt und dass die bestehenden Grenzwerte keiner Korrektur bedürfen.

Prof. Lerchls Aussagen zur grundsätzlichen Unschädlichkeit des Mobilfunks stehen nach unserer Überzeugung im Widerspruch zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis. Da er sich zur Bestätigung seiner Behauptung u. a. auf die Ergebnisse seiner Beiträge zum DMF beruft, ist unabdingbare Voraussetzung, dass diese einer kritischen Analyse standhalten. Prof. Franz Adlkofer von der Stiftung Verum, die sich seit 1995 mit möglichen biologischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung beschäftigt und von 2000 bis 2004 das von der EU-Kommission geförderte und in seinen Ergebnissen inzwischen mehrfach bestätigte REFLEX-Projekt organisierte, hat einen der Beiträge von Prof. Lerchl zum DMF einer exemplarischen Prüfung unterzogen. Dieser Beitrag fällt in sein Spezialgebiet der Endokrinologie. Das Ergebnis kann unter http://www.pandora-stiftung.eu/downloads/ki_2010-08-16_gutachten-zu-lerchl_de.pdf nachgelesen werden. Zusammengefasst lässt sich feststellen:

Prof. Lerchls Forschungsvorhaben zur Überprüfung der „Melatoninhypothese“ wird hinsichtlich Ansatz, Durchführung und Deutung der Ergebnisse dem Anspruch, den man an eine wissenschaftliche Arbeit stellen darf, nicht gerecht. Eine besondere Zumutung stellt seine eigenwillige Auslegung der erhaltenen Daten dar. Sie weist ihn als einen Forscher aus, der durch Ignorieren bzw. Umdeuten von Befunden ihm wichtig erscheinende Schlussfolgerungen erzwingen will, gleichgültig ob sie durch die erhaltenen Daten gedeckt sind oder nicht.

Die Einschätzungen der Gründe für ein solches Verhalten differieren. Sollte Prof. Lerchl von der Zuverlässigkeit seiner Daten und der Richtigkeit ihrer Deutung tatsächlich selbst überzeugt sein, sind Zweifel an seiner Qualifikation als Wissenschaftler mehr als berechtigt. Sollte er seiner Verantwortung für den Schutz der Menschen vor unnötiger Strahlenbelastung in der SSK wegen politischer und wirtschaftlicher Interessen nicht nachkommen, müsste dies Zweifel an seiner wissenschaftsethischen Einstellung hervorrufen.

Ebenso geteilt ist die Meinung, was die politisch Verantwortlichen bei ihrer Förderungs- und Berufungspolitik geleitet hat. Äußerst bedenklich erschiene es, wenn Prof. Lerchl trotz seiner wissenschaftlichen und/oder wissenschaftsethischen Unzulänglichkeiten als Leiter des Ausschusses Nichtionisierende Strahlen in der SSK weiterhin bestätigt werden sollte. Eindeutiger zu beurteilen ist immerhin der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das die Tötung von 500 oder auch nur - wie unverständlicherweise an anderer Stelle angegeben - von 320 Zwerghamstern für ein so sinnloses Forschungsvorhaben verbietet.



Stiftungsrat der Stiftung Pandora

gez.

Prof. Dr. med. Franz Adlkofer, Prof. Dr. med. Michael Kundi, Prof. Dr. phil. Karl Richter





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