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Kommission ändert Richtlinie zu Elektromagnetischen Feldern um MRT zu schützen

Quelle: http://ec.europa.eu/employment_social/emplweb/news/news_de.cfm?id=308

Brüssel 26-10-2007. Die Europäische Kommission hat heute vorgeschlagen, die Frist für die Einführung von Rechtsvorschriften über die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber elektromagnetischen Feldern um vier Jahre - d. h. bis 30. April 2012 - zu verlängern; diese Vorschriften hätten sich auf den Einsatz von Technologien wie etwa der Magnetresonanztomographie (MRT) auswirken können. Damit bleibt genug Zeit für eine inhaltliche Änderung der Richtlinie, um den jüngsten Forschungsergebnissen zu den möglichen Auswirkungen der Expositionsgrenzwerte auf die MRT Rechnung zu tragen.

"Die Kommission ist nach wie vor dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verpflichtet. Es war jedoch niemals beabsichtigt, mit dieser Richtlinie den Einsatz der MRT zu behindern. Die Kommission erachtet die MRT eindeutig als eine für Patienten sehr nützliche Technologie und wird die MRT-Forschung auch weiterhin finanziell fördern", so Vladimír ©pidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit. Weiter sagte er: "Die Fristverlängerung für die Umsetzung ermöglicht die Überarbeitung der geltenden Richtlinie und die Änderung derjenigen Bestimmungen, die sich angesichts der neuesten wissenschaftlichen Studien als problematisch erwiesen haben. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Umsetzung der geltenden Richtlinie bis zum Abschluss dieser Überprüfung auszusetzen."

In ihrem Vorschlag erklärt die Kommission, dass die Frist mit dem Ziel verlängert wird, die Richtlinie inhaltlich zu ändern. Durch diese Änderung soll sichergestellt werden, dass die Grenzwerte - unter Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes für das Personal - keine negative Auswirkung auf den Einsatz der MRT haben. Darüber hinaus ist geplant, die Situation in allen Sektoren zu überprüfen, in denen die Beschäftigten bei der Arbeit elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind.

Die vorgeschlagene Fristverlängerung bietet zudem ausreichend Zeit, neue Empfehlungen einschlägiger internationaler Gremien zu berücksichtigen. Die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) überprüft derzeit ihre Empfehlungen zu den Grenzwerten für die berufsbedingte Belastung durch statische und niederfrequente elektromagnetische Felder (z. B. in der MRT-Diagnostik), und auch die Weltgesundheitsorganisation nimmt gerade eine Überprüfung ihrer Umweltkriterien für elektromagnetische Felder vor. Von diesen Überprüfungen werden bis Ende 2008 Ergebnisse in Form neuer Empfehlungen für weniger strikte Grenzwerte für die Gefährdung am Arbeitsplatz erwartet.

Hintergrund:

Die Richtlinie 2004/40/EG wurde von Parlament und Rat im April 2004 erlassen und sollte im April 2008 in Kraft treten. Sie basierte inhaltlich auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, wie er zum damaligen Zeitpunkt von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) vertreten wurde.

Im Jahr 2006 äußerten Interessenträger gegenüber der Kommission Bedenken, dass die Durchführung der Richtlinie Probleme verursachen könnte. Kommissar ©pidla traf daraufhin unverzüglich mit den wichtigsten Interessenträgern zusammen und versicherte ihnen, dass die Kommission nicht zögern werde, bereits erlassene Rechtsvorschriften wieder zu ändern, falls diese nachweislich negative Auswirkungen auf den Einsatz der MRT hätten. Anschließend gab die Kommission eine Studie in Auftrag, in der untersucht werden sollte, welche Folgen die in der Richtlinie festgelegten Expositionsgrenzwerte für di 095e e MRT im Einzelnen nach sich ziehen würden; außerdem sollten mögliche Probleme ermittelt werden. Die Studie wird zurzeit in vier europäischen Einrichtungen (in Deutschland, Frankreich, Belgien und im Vereinigten Königreich) durchgeführt. Die Ergebnisse dürften bis Ende Januar 2008 vorliegen.

Im Interesse der Transparenz schrieb die Kommission im Februar 2007 alle Mitgliedstaaten an und informierte sie über ihre Absicht, die Frage anzugehen und die nötigen Schlüsse aus den laufenden Studien zu ziehen. Darüber hinaus hat die Kommission mehrere Sitzungen mit Experten für die praktische Anwendung der MRT und mit Industrievertretern abgehalten, um mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich Grenzwerten mit Relevanz für die MRT sowie möglicher Auswirkungen auf andere Sektoren zu diskutieren. Britische Stellen veröffentlichten im Juni 2007 eine Studie, aus der hervorging, dass die Anwendung von MRT-Verfahren tatsächlich beeinträchtigt werden könnte. Anlässlich der Veröffentlichung dieser Studie gab Kommissar ©pidla vor Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Interessenträgern eine öffentliche Erklärung darüber ab, dass die bereits erlassenen Rechtsvorschriften aus diesem Grund zu ändern seien.

Die MRT ist die derzeit führende Technologie zur Diagnose von Hirntumoren und zahlreicher weiterer schwerer Erkrankungen. Sie ermöglicht es den Medizinern, jährlich 8 Millionen Patienten zu helfen; der Europäischen Kommission - und ebenso dem Rat - ist der weitreichende Nutzen der Magnetresonanztomographie und ihr unschätzbarer Wert für die öffentliche Gesundheit sehr wohl bewusst. Darüber hinaus fördert die EU intensiv die Forschung auf diesem Gebiet. Im Rahmen ihres 7. Rahmenprogramms für Forschung investiert sie im Jahr 2007 rund 6 000 000 EUR in Projekte zur Entwicklung von Hybrid-Bildgebungsverfahren wie MRI/PET und MRI/Ultraschall.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/employment_social/health_safety
Link to document
http://ec.europa.eu/employment_social/news/2007/oct/emf_de.pdf
Pressemitteilung IP/07/1610 :
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/1610&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de

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