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Mobilfunk - was die Kommunen derzeit tun können

Ausbau der Mobilfunknetze erhitzt die Gemüter - Gemeinden sind mit der Situation meistens überfordert

Egal ob Scheyern, Ernsgaden oder Reichertshofen - die Mobilfunknetze im ganzen Lankreis Pfaffenhofen, sollen mit Hochdruck ausgebaut werden. Vor allem für das neue UMTS-Netz werden noch viele Standorte benötigt. Dass die Aquisiteure der Netzbetreiber nicht nur in der Kreissatadt unterwegs sind, ist hinlänglich bekannt. Immer wieder werden unbedarfte Mitbürger mit plumpen Argumenten über den Tisch gezogen, so kürzlich geschehen im Rohrbacher Gewerbgebiet.

Kaum wird ein möglicher Standort für eine Mobilfunksendeanlage bekannt, so gründen sich auch schon Bürgerinitiativen, die lautstark versuchen " ihr Wohnumfeld", von solch ungeliebten Anlagen frei zu halten - verständlich, stehen die Mobilfunksendeanlagen doch im Verdacht, der Auslöser für so manche Krankheit zu sein. Dabei wird von den Anliegern alles mögliche unternommen was erlaubt ist und auch manches was nicht mehr erlaubt ist, um ihr Ziel zu ereichen.

So mancher Bürgermeister im Landkreis muss leidvoll erfahren, dass der Mobilfunkpakt II nicht das Papier wert ist, auf dem er geschrieben steht. Doch gerade die Kommunen haben Möglichkeiten dort einzugreifen, wo es nötig ist - sie wissen meistens nur nicht wie! Einige Kommunen aus dem Nachbarlandkreis Kehlheim, sowie auch aus anderen bayerischen Landkreisen, machen uns vor wie das geht.

Aufgrund der neuesten Rechtsprechung (z.B. Verwaltungsgericht München) ist es nun möglich, zur Berücksichtigung des vorbeugenden Immissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanung, aber auch des Bauordnungsrechtes, entsprechende Vorgaben der Kommunen zu berücksichtigen.

Die Kommunen haben nun die Möglichkeit, die Bauleitplanung für komplette Orts- oder Stadtgebiete zu ändern, in dem sie die Umsetzung einer integrierten Mobilfunkplanung beschliessen, mit dem Ziel der Berücksichtigung des vorbeugenden Immissiosschutzes. Es ist aber nicht möglich, dass die Kommune eine rechtsverbindlichen Grenzwert festsetzt. In der Begründung des geänderten, bzw. neuen Bebauungsplanes muss die Kommune festschreiben, dass man Gesundheitsvorsorge betreiben will, mit dem Ziel die Strahlenbelastung der Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren, ohne jedoch Mobilfunk auszuschliessen.

Um dieses Ziel zu erreichen und die aktuelle Situation nicht zu verschlechtern, ist als Sofortmassnahme eine Veränderungssperre zu erlassen, welche eine Errichtung von neuen Mobilfunksendeanlagen, auch unter zehn Metern Höhe, in bewohnten Gebieten ausschliesst. Diese Veränderungssperre ist sofort nach Beschlussfassung und öffentlicher Verkündung rechtskräftig und kann bis auf vier Jahre verlängert werden.

Die Netzbetreiber könnten nun aber hergehen und ihre Masten unmittelbar an den Ortsrand setzen. Möchte man das verhindern, ist es auch unumgänglich, eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den Aussenbereich zu beschliessen. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, müssen jedoch unter Berücksichtigung des vorbeugenden Immissionsschutzes, funktionelle Positivstandorte ausgewiesen werden.

Ein derartiges Konzept kann nur in Zusammenarbeit mit einem professionellen Ingenieurbüro entstehen, dass auch in der Lage ist, die topographische Situation der jeweiligen Kommunen in die Positivplanung mit einzubeziehen. Ingenieurbüros die Sendemasten auf Schulgebäuden empfehlen würden, sollten grundsätzlich abgelehnt werden !

Die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen, professionellen Konzeptes lässt natürlich Kosten entstehen, die von den Kommunen getragen werden müssen, obwohl die Gewinne beim Staat (50 Milliarden EURO für Lizenzen) und bei den Netzbetreibern gemacht werden. Der vorbeugende Gesundheitsschutz muss uns diese Kosten jedoch wert sein, zumal ja auch der Grossteil der Bevölkerung das Handy nutzen will. Es gibt auch eine "einfachere Lösung", die zwar momentan sehr wirkungsvoll ist, für den Grossteil der Gemeinden aus rechtlicher Sicht aber keine brauchbare Langzeitlösung darstellt. Hierbei handelt es sich um den Erlass einer Ortsgestaltungssatzung, welche die Errichtung neuer Mobilfunksendeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen verbietet. Eine derartige Satzung kann nur von Verwaltungsgerichten verworfen werden, die wiederum nur entscheiden können, wenn ein Kläger mit Klagebefugnis dagegen klagt. Der Aussenbereich muss aber auch bei dieser Variante berücksichtigt werden, das heist es muss natürlich auch hier eine professionelle Planung mit Positivstandorten gemacht werden.

Die Standortplanungen der Netzbetreiber sind in erster Linie kostenorientiert. Daraus resultiert dass die meisten Sendeanlagen dort stehen, wo die passenden Versorgungsleitungen sowieso vorhanden sind, nämlich auf den Dächern mitten in unseren Wohngebieten. Aber auch dort werden hohe Mieten für den Standort gezahlt, die sich so mancher Netzbetreiber gerne sparen würde. Wenn nun die Kommunen hergehen und eine Vorsorgeplanung mit Positivstandorten erstellen, so eröffnet sich für die Kommune natürlich auch ein gewisser Handlungsspielraum. Die Städte und Gemeinden könnten nun hergehen und den Netzbetreibern günstige oder gar kostenlose Standorte zur Verfügung stellen, wenn die Netzbetreiber im Gegenzug dafür "gefährliche Standorte" in den Ortsgebieten aufgeben. In jedem Falle gilt hier: wer nichts zu bieten hat, der kann auch nicht viel verhandeln!

Um die passiven Gemeinden aus ihrer Lethargie zu reissen, hat die ödp "Bürgeranträge" als Muster vorbereitet, die als Anträge an den Gemeinderat, bzw. Stadtrat in oben genannter Form gestellt werden können. Der ödp-Kreisverband Pfaffenhofen hält diese Anträge für interessierte Bürger, aber auch als Vorlage für die Gemeinden bereit.

Helmut Riedl, Rohrbach

ödp-Kreisrat

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